Einlasskontrolle:
Als Veranstalter sind wir dazu verpflichtet, in Zweifelsfällen das Lebensalter unserer Gäste zu kontrollieren. Um Schwierigkeiten bei der Einlasskontrolle zu vermeiden bitten wir Sie deshalb, auch wenn Sie bereits über 18 Jahre alt sind, beim Besuch unserer Veranstaltungen Ihren Personalausweis mitzubringen und unserem Sicherheitsteam am Eingang vorzulegen.
Jugendliche unter 18 Jahren: Laut dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 4 dürfen Jugendlich unter 18 Jahren, die aber mind. 16 Jahre alt sind, bei öffentlichen Tanzveranstaltung (Disco, Discoparties) nicht länger als 24:00 Uhr anwesend sein, sofern sie nicht von einer personensorgebe- rechtigten Person begleitet werden.
Bei der B301 SPEED NIGHT werden als personensorgeberechtigte Person nur die Eltern akzeptiert. Diese Funktion kann bei der B301 SPEED NIGHT weder von Geschwistern noch von anderen Personen übernommen werden!!!
Jugendliche unter 16 Jahren: Aus Gründen des Jugendschutzes darf Jugendlichen unter 16 Jahren kein Einlass gewährt werden.
Für Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung
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